Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der MB Bitwerk Systems GmbH

Stand: September 2026

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen der

MB Bitwerk Systems GmbH
Scheidtstr. 116
45149 Essen
Deutschland

Geschäftsführer: Mario Bolze

– nachfolgend „Auftragnehmer“ –

und ihren Kunden über die Erbringung von Werk-, Dienst-, Montage-, Elektro-, IT-, Software- und sonstigen vereinbarten Leistungen.

Die AGB gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern, soweit für einzelne Regelungen nichts Abweichendes bestimmt ist.

Für Leistungen, die über MB SmartWerk angefragt oder gebucht werden, gelten ergänzend die jeweiligen Buchungs- und Leistungsbedingungen von MB SmartWerk. Soweit zwischen diesen AGB und besonderen Bedingungen für eine konkrete Leistung ein Widerspruch besteht, gehen die spezielleren Vereinbarungen vor.

Individuelle Vereinbarungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB.

2. Leistungen

Die MB Bitwerk Systems GmbH ist insbesondere in den Bereichen Elektrotechnik, technische Dienstleistungen, digitale Lösungen, Software und damit verbundenen Leistungen tätig.

Art und Umfang der geschuldeten Leistung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, Auftrag, Vertrag, der Leistungsbeschreibung, der Buchungsbestätigung oder einer sonstigen individuellen Vereinbarung.

Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen sind nicht Bestandteil des geschuldeten Leistungsumfangs.

3. Angebote

Soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, sind Angebote freibleibend und unverbindlich.

Ein Vertrag kommt insbesondere durch schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung, ausdrückliche Annahme eines Angebots oder Beginn der vereinbarten Leistung zustande.

Bei über MB SmartWerk übermittelten Anfragen gelten ergänzend die dort beschriebenen Regeln zum Vertragsschluss.

Kostenvoranschläge und Angebote beruhen auf den zum Zeitpunkt ihrer Erstellung bekannten Umständen.

Werden nach Vertragsschluss zusätzliche Arbeiten erforderlich, die bei Vertragsschluss nicht erkennbar waren oder vom ursprünglichen Leistungsumfang nicht umfasst sind, werden diese vor ihrer Ausführung mit dem Kunden abgestimmt, soweit nicht eine sofortige Maßnahme zur Abwehr einer unmittelbaren Gefahr erforderlich ist.

4. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde stellt alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.

Hierzu können insbesondere gehören:

  • Angaben zur vorhandenen Installation,
  • Pläne und technische Unterlagen,
  • Fotos,
  • Gerätedaten,
  • Zugangsmöglichkeiten,
  • Informationen über bekannte Mängel,
  • erforderliche Genehmigungen und Zustimmungen.

Der Kunde gewährleistet, dass der vereinbarte Einsatzort zum vereinbarten Zeitpunkt zugänglich ist.

Der Kunde informiert den Auftragnehmer über ihm bekannte Gefahren, Besonderheiten oder Vorschäden, die für die Durchführung der Arbeiten relevant sein können.

Verzögerungen oder Mehraufwand, die aufgrund fehlender, unrichtiger oder verspäteter Informationen oder Mitwirkung des Kunden entstehen, können im gesetzlich zulässigen Umfang zusätzlich berechnet werden.

5. Elektrotechnische Arbeiten und Sicherheit

Elektrotechnische Arbeiten werden nach den jeweils anwendbaren gesetzlichen und technischen Anforderungen sowie nach den anerkannten Regeln der Technik ausgeführt.

Die fachliche Entscheidung über die sichere und zulässige Durchführung einer elektrotechnischen Arbeit obliegt der ausführenden Elektrofachkraft.

Stellt sich während der Arbeiten heraus, dass eine vorhandene Installation sicherheitsrelevante Mängel aufweist oder die ursprünglich vorgesehene Ausführung technisch oder rechtlich nicht zulässig ist, kann der Auftragnehmer die Arbeiten unterbrechen oder eine alternative fachgerechte Ausführung vorschlagen.

Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, eine vom Kunden gewünschte Ausführung vorzunehmen, wenn diese gegen gesetzliche Vorschriften, technische Regeln oder Sicherheitsanforderungen verstößt.

6. Preise

Es gelten die im jeweiligen Angebot, Auftrag, Vertrag oder Buchungsvorgang vereinbarten Preise.

Soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, können zusätzlich insbesondere anfallen:

  • Materialkosten,
  • Anfahrtskosten,
  • Versandkosten,
  • Entsorgungskosten,
  • Gebühren Dritter,
  • Netzbetreibergebühren,
  • Kosten zusätzlicher oder nachträglich beauftragter Arbeiten.

Bei MB-SmartWerk-Festpreisleistungen gelten die dort ausgewiesenen Preise nur unter den in der jeweiligen Leistungsbeschreibung genannten Voraussetzungen.

Zusatzleistungen werden nur nach entsprechender Vereinbarung durchgeführt und berechnet, soweit kein gesetzlicher Ausnahmefall vorliegt.

7. Anfahrt

Soweit für MB SmartWerk nichts Abweichendes vereinbart wird, können Anfahrtskosten nach Entfernung, Zeitaufwand oder individueller Vereinbarung berechnet werden.

Für entsprechend gekennzeichnete MB-SmartWerk-Leistungen gelten derzeit grundsätzlich folgende Anfahrtspauschalen:

bis einschließlich 30 km: 29,00 €

31 bis einschließlich 80 km: 59,00 €

über 80 km: individuelle Vereinbarung

Maßgeblich ist die für den jeweiligen Auftrag zugrunde gelegte Einsatzadresse.

8. Termine und Ausführungsfristen

Vereinbarte Termine werden nach Möglichkeit eingehalten.

Soweit ein Termin ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurde, gelten die entsprechenden Vereinbarungen.

Nicht vom Auftragnehmer zu vertretende Umstände, insbesondere höhere Gewalt, erhebliche Verkehrsbehinderungen, unvorhersehbare technische Probleme, Krankheit, Lieferverzögerungen oder sonstige außerhalb des Einflussbereichs liegende Ereignisse können zu einer Verschiebung führen.

Der Kunde wird über wesentliche Verzögerungen möglichst zeitnah informiert.

Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.

9. Stornierung von Terminen

Soweit keine abweichende Vereinbarung besteht, können bestätigte MB-SmartWerk-Termine grundsätzlich bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei storniert werden.

Bei kurzfristiger Stornierung werden nicht automatisch pauschale Kosten fällig. Soweit dem Auftragnehmer jedoch tatsächlich ersatzfähige Kosten oder Schäden entstehen, bleiben gesetzliche Ansprüche unberührt.

Ist eine Anfahrt bereits erfolgt und kann die Leistung aus vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht erbracht werden, können die tatsächlich entstandenen und gesetzlich erstattungsfähigen Kosten berechnet werden.

Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

10. Zusatz- und Änderungsleistungen

Wünscht der Kunde während der Durchführung zusätzliche oder geänderte Leistungen, können diese gesondert berechnet werden.

Soweit möglich, wird der Kunde vor Durchführung über die zusätzlichen Kosten informiert.

Bei MB SmartWerk können Zusatzleistungen gegebenenfalls digital vorgeschlagen und vom Kunden bestätigt werden.

Die dokumentierte Zustimmung kann Bestandteil der Auftragsdokumentation werden.

11. Material und vom Kunden bereitgestellte Produkte

Vom Auftragnehmer bereitgestellte Materialien werden entsprechend der jeweiligen Vereinbarung berechnet.

Stellt der Kunde Geräte, Bauteile oder Materialien selbst zur Verfügung, trägt er grundsätzlich die Verantwortung dafür, dass diese für den vorgesehenen Einsatzzweck geeignet und vollständig sind.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Verwendung ungeeigneter, beschädigter oder sicherheitsrechtlich problematischer Produkte abzulehnen.

Eine Haftung für Mängel, die ausschließlich auf vom Kunden bereitgestellte fehlerhafte Produkte oder Materialien zurückzuführen sind, richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

12. Abnahme bei Werkleistungen

Soweit die vereinbarte Leistung rechtlich eine Werkleistung darstellt und eine Abnahme vorgesehen ist, gelten die gesetzlichen Vorschriften zur Abnahme.

Der Kunde ist verpflichtet, eine vertragsgemäß hergestellte Leistung abzunehmen, soweit nicht nach der Beschaffenheit des Werks eine Abnahme ausgeschlossen ist.

Festgestellte wesentliche Mängel können im Rahmen der Abnahme dokumentiert werden.

13. Zahlung und Fälligkeit

Soweit nichts anderes vereinbart wurde, ist die Vergütung nach Erbringung der vereinbarten Leistung und Zugang einer entsprechenden Rechnung bzw. Zahlungsaufforderung fällig.

Je nach Auftrag können insbesondere folgende Zahlungsarten angeboten werden:

Überweisung · Barzahlung · Kartenzahlung · PayPal

Die im konkreten Auftrag verfügbaren Zahlungsarten werden entsprechend vereinbart.

Bei größeren Projekten können Abschlagszahlungen oder Vorauszahlungen individuell vereinbart werden.

Es gelten im Übrigen die gesetzlichen Regelungen über Zahlungsverzug.

14. Rechnungen

Rechnungen können dem Kunden in elektronischer Form übermittelt werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

Der Kunde hat seine für die Rechnungsstellung erforderlichen Daten vollständig und richtig anzugeben.

Für Unternehmer werden die jeweils geltenden gesetzlichen Anforderungen an Rechnungen und elektronische Rechnungen berücksichtigt.

15. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte bewegliche Waren und Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der hierfür geschuldeten Vergütung Eigentum der MB Bitwerk Systems GmbH, soweit ein Eigentumsvorbehalt rechtlich möglich und wirksam vereinbart werden kann.

Zwingende gesetzliche Vorschriften über den Eigentumsübergang bei eingebauten oder mit einem Grundstück bzw. Gebäude verbundenen Sachen bleiben unberührt.

16. Gewährleistung

Für Mängel gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

Der Kunde soll erkennbare Mängel möglichst zeitnah mitteilen, damit eine Prüfung und gegebenenfalls Nachbesserung erfolgen kann.

Die gesetzlichen Rechte des Kunden werden hierdurch nicht eingeschränkt.

17. Haftung

Die MB Bitwerk Systems GmbH haftet unbeschränkt nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.

Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Voraussetzungen und kann, soweit gesetzlich zulässig, auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt sein.

Eine weitergehende Haftungsbeschränkung gegenüber Verbrauchern erfolgt nicht, soweit sie gesetzlich unzulässig wäre.

18. Prüfungen und Dokumentationen

Soweit Prüf-, Mess- oder Dokumentationsleistungen vereinbart sind, richtet sich deren Umfang nach der jeweiligen Leistungsbeschreibung.

Ein im Rahmen des MB SmartWerk Elektro-Sicherheitschecks erstellter Prüfbericht dokumentiert die im vereinbarten Umfang durchgeführten Prüfungen und festgestellten Auffälligkeiten.

Ein solcher Prüfbericht stellt kein Sachverständigengutachten dar, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

19. Wallboxen, PV und Balkonkraftwerke

Bei Ladeeinrichtungen, Photovoltaik- und Balkonkraftwerken können zusätzliche technische, gesetzliche, regulatorische oder netzbetreiberseitige Anforderungen bestehen.

Eine Inbetriebnahme erfolgt nur, wenn die dafür notwendigen technischen und rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Anmelde-, Zustimmungs-, Netzanschluss- oder sonstige Verfahren werden nur dann vom Auftragnehmer übernommen, wenn dies Bestandteil der vereinbarten Leistung ist.

Gebühren und zusätzliche technische Maßnahmen sind nur dann im vereinbarten Preis enthalten, wenn dies ausdrücklich angegeben wurde.

20. Software und digitale Leistungen

Soweit Gegenstand eines Auftrags Softwareentwicklung, digitale Dienstleistungen, Automatisierungen, Apps oder andere IT-Leistungen sind, ergeben sich Funktionsumfang, Nutzungsrechte, Bereitstellung und Vergütung aus der jeweiligen individuellen Leistungsbeschreibung oder Vereinbarung.

Soweit keine dauerhafte Verfügbarkeit ausdrücklich zugesichert wurde, begründet die Bereitstellung eines digitalen Dienstes keine Garantie für eine jederzeit unterbrechungsfreie Verfügbarkeit.

Wartungen, Sicherheitsmaßnahmen und technische Störungen können vorübergehend zu Einschränkungen führen.

21. MB SmartWerk

MB SmartWerk ist ein digitaler Dienst der MB Bitwerk Systems GmbH.

Die Nutzung der App bzw. Online-Buchung kann insbesondere der Übermittlung von Auftragsanfragen, Fotos, Einsatzadressen, Terminwünschen und weiteren auftragsbezogenen Angaben dienen.

Für die konkrete Buchung gelten ergänzend die veröffentlichten Buchungs- und Leistungsbedingungen von MB SmartWerk.

Die Verfügbarkeit der App oder Website stellt keine Garantie dafür dar, dass jeder gewünschte Auftrag angenommen oder jeder gewünschte Termin bestätigt werden kann.

22. Verbraucher und Widerrufsrecht

Verbrauchern kann bei Fernabsatzverträgen oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen.

Soweit ein Widerrufsrecht besteht, erhält der Verbraucher eine entsprechende Widerrufsbelehrung.

Soll eine Dienstleistung auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, kann eine gesonderte Erklärung erforderlich sein.

Diese AGB schränken gesetzliche Verbraucherrechte nicht ein.

23. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden entsprechend den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet.

Weitere Informationen enthält die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung der MB Bitwerk Systems GmbH.

24. Verbraucherstreitbeilegung

Die Angaben zur Teilnahme oder Nichtteilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sollten wir noch nicht blind festlegen. Hier würde ich vor Veröffentlichung prüfen, welche Informationspflicht für deine GmbH aktuell tatsächlich gilt und ob du teilnehmen möchtest.

Diesen Abschnitt würde ich daher vorerst noch nicht veröffentlichen, bis wir das entschieden haben.

25. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Berücksichtigung zwingender Verbraucherschutzvorschriften.

Gegenüber Unternehmern kann – soweit gesetzlich zulässig – ein Gerichtsstand am Sitz der MB Bitwerk Systems GmbH vereinbart werden.

Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon grundsätzlich unberührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften.

Kontakt

MB Bitwerk Systems GmbH
Scheidtstr. 116
45149 Essen
Deutschland

Geschäftsführer: Mario Bolze

Telefon: 0177 8587435
E-Mail: info@mbbitwerk.de

Stand: September 2026

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